Deshalb konzentriert sich unsere Tätigkeit auf das Einklagen in medizinische Studiengänge.
Wenn Sie damit rechnen, weder auf Grund Ihrer Abiturnote noch im Auswahlverfahren der Hochschulen einen Studienplatz in der Medizin oder Zahnmedizin zu erhalten, sollten Sie schnell handeln.
Warten Sie nicht erst ab, bis Sie einen Ablehnungsbescheid von Hochschulstart erhalten, sondern lassen Sie sich direkt und idealerweise von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten.
Denn für die den Studienplatzklagen zwingend vorgeschalteten außergerichtlichen Bewerbungen, die sog. Anträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität, gelten manchenorts sehr frühe Fristen.
Im besten Fall sollten Sie für ein Sommersemester bereits vor dem 15. Januar und für ein Wintersemester vor dem 15. Juli mit einem Anwalt oder einer Anwältin über die Voraussetzungen, die Kosten und die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage in der Medizin oder Medizin-Klinik gesprochen haben.
Wir beraten Sie gerne. Eine erste telefonische Beratung rund um die Studienplatzklage Medizin bleibt für Sie kostenlos. Übrigens: Ihre Abinote spielt bei der gerichtlichen Vergabe weiterer Studienplätze grundsätzlich keine Rolle!
Sprechen Sie mit uns …
Rechtsanwalt
Andreas Jakubietz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Kurfürstendamm 194
10707 Berlin
Fon:
(030) 700 15 96 - 20
(030) 700 15 96 - 20
|
Fax:
(030) 700 15 96 - 21
- 21
E-Mail: Mail: anwalt@nc-klage-medizin.de
Aktuelle Nachrichten & Infos
NC-Klage Medizin/Zahnmedizin
NC-Klage: Unabhängig von Abiturnote und Wartezeit
Seit dem Sommersemester 2022 ist die Wartezeitquote in den medizinischen Studiengängen abgeschafft. Eine Ausnahme bildeten hierbei die bayerischen Hochschulen. Dort wurde im Rahmen der zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) noch bis zum Wintersemester 2022/ 2023 die Wartezeit berücksichtigt. Aus diesem Grunde stellt die Studienplatzklage für viele Studienbewerber die einzig sinnvolle Alternative dar, den Studienplatz ihrer Wahl durchzusetzen.
Ablehnungsbescheid für das Sommersemester 2024 nicht abwarten
Auswahlverfahren (AdH)
Individuelle Zulassungschancen optimal ausnutzen
60 Prozent der Medizinstudienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Eine Bewerbung in dieser Quote ist für viele Studienbewerber daher von herausragender Bedeutung. Sie sollte am sorgfältigsten durchdacht werden. Ziel ist es, die Zulassungschancen zum Medizinstudium anhand der von den Hochschulen festgelegten Auswahlkriterien, nach denen sie die Studienbewerber auswählen, optimal auszunutzen.
NC-Klage Medizin-Klinik
Wechsel aus dem Ausland
Ein Medizinstudium im Ausland eröffnet Möglichkeiten für einen Quereinstieg in ein höheres Fachsemester oder in die Medizin-Klinik - etwa wenn im Ausland erworbene Studienleistungen auf das Medizinstudium in Deutschland angerechnet werden können. Der Quereinstieg in die Medizin-Klinik an einer deutschen Hochschule ist aber nicht mehr problemlos möglich. Nicht wenige Studienbewerber werden deshalb auch künftig auf die Studienplatzklage angewiesen sein.
Aktuell: Zulassung in den klinischen Studienabschnitt / 5. Fachsemester
Aktuell: 30 weitere Medizin-Studienplätze an der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Wie schon in den vorausgegangenen Semestern konnte die Vergabe weiterer Studienplätze an der Charité Berlin im Wege der Studienplatzklage gerichtlich durchgesetzt werden. So auch zum vergangenen Sommersemester 2021.
Auch hier gelang es uns, dass die Charité im Ergebnis der gegen sie erhobenen Studienplatzklagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin 30 weitere Studienplätze im Fach Medizin zum 1. Fachsemester bereitstellen muss.
Rechtsanwalt Jakubietz, Studienplatzklage Medizin Anwalt, Medizin einklagen Berlin
Eine sinnvolle Möglichkeit, den hohen Hürden des Auswahlverfahrens der Hochschulen zu begegnen, bietet nach wie vor die so genannte Studienplatzklage, mit der die Zulassung zum Medizinstudium erreicht werden kann.
Studienbewerberinnen und Bewerber, die rechtzeitig einen Antrag auf Zulassung außerhalb des regulären Vergabeverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung und außerhalb der festge-
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setzten Studienplatzkapazität im Studiengang Medizin stellen lassen, werden - bei einer hinreichenden Anzahl parallel geführter Studienplatzklagen - auch künftig nicht selten mit einer Zulassung zum Studium der Medizin rechnen können.
Sprechen Sie uns an, wenn wir Ihnen hierbei behilflich sein können.
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Erneut: 30 weitere Medizin-Studienplätze an der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Auch zum Wintersemester 2020/2021 gelang es uns, sämtliche unserer Mandanten im Wege der Studienplatzklage Medizin zu einem Studienplatz an der Charité - Universitätsmedizin Berlin zu verhelfen.
Wie bereits zum vorausgegangenen Semester hat die Charité sich bereiterklärt, die gegen sie gerichteten Studienplatzklagen im Studiengang Medizin unstreitig zu beenden.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte nämlich erhebliche rechtliche Bedenken an der Berechnung der zur Verfügung gestellten Studienplätze.
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Dies führte zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs, wonach die Charité Berlin sich verpflichtete, eine zusätzliche, festgelegte Anzahl von Medizin-Studienplätzen unter den Studienbewerberinnen und Studienbewerbern zu vergeben.
Im Gegenzug verpflichteten sich diese, die Studienplatzklagen zurückzunehmen und die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Der Vorteil des Vergleichs: Die Studienbewerber werden endgültig zum Medizinstudium zugelassen und das häufig zeitnah zum Studienbeginn.
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In den Vergleich einbezogen wurden diejenigen Studienbewerber, die ihre Zulassung zum Studium der Medizin an der Charité - Universitätsmedizin Berlin außerkapazitär für das 1. Fachsemester beantragt und den außerkapazitären Zulassungsantrag fristgemäß, d.h. - für das Wintersemester - bis zum 1. Oktober gestellt haben. Im Ergebnis konnten damit 30 zusätzliche Studienplätze vergeben werden.
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Erneut: 30 weitere Medizin-Studienplätze an der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Die Studienplatzklagen gegen die Charité - Universitätsmedizin Berlin zum Sommersemester 2019 konnten durch außergerichtlichen Vergleich beendet werden.
Zum vorausgegangenen Wintersemester hatte das Verwaltungsgericht Berlin bereits entschieden, dass die für den Studiengang Medizin festgesetzte Studienplatzzahl einer rechtswirksamen normativen Festsetzung entbehrt und die Charité daher 30 weitere Studienbewerberinnen und Bewerber zum Studium der Medizin aufnehmen muss.
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Dies war der Charité Anlass, den Klägerinnen und Klägern zum Sommersemester 2019 einen Vergleich, also eine außergerichtliche Einigung anzubieten. Danach hat sich die Charité - Universitätsmedizin Berlin verpflichtet, 30 weitere Studienplätze unter 56 Klägerinnen und Klägern zu verlosen und die Ausgelosten zum Studium der Medizin im ersten Fachsemester zuzulassen.
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Studienbewerber, die im regulären Zulassungsverfahren durch Hochschulstart keinen Studienplatz in der Medizin oder Zahnmedizin erhalten haben, nutzen die Möglichkeit, ihre Zulassung zum Medizinstudium bei der Universität außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen zu beantragen. Zugleich stellen viele Studienbewerberinnen und Bewerber durch - in der Regel - spezialisierte Anwälte einen Eilantrag (Studienplatzklage) bei dem Verwaltungsgericht.
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Charité: 30 weitere Medizin-Studienplätze an der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 8. Juli 2019 muss die Charité Berlin weitere Studienbewerberinnen und -bewerber zum Studium der Medizin im 1. Fachsemester aufzunehmen.
Die Charité hat 30 – und damit der Hälfte – der zunächst abgelehnten Bewerber einen Studienplatz bereitzustellen. Das ist die Folge einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin für den Studiengang Medizin.
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Die Charité Berlin habe Fehler bei der Kapazitätsberechnung, also der Bemessung der zur Verfügung gestellten Studienplätze gemacht, so das Gericht.
Es ist seit Langem bekannt, dass abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber im Wege der so genannten Studienplatzklage versuchen, sich nachträglich auf einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten NC-Studiengang, etwa der Medizin, einzuklagen.
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Die Verwaltungsgerichte müssen dann klären, inwieweit die von der jeweiligen Uni behauptete Aufnahmekapazität zutrifft. Grundlage für diese Berechnungen sind die landesrechtlichen Kapazitätsverordnungen, auf deren Grundlage das Verhältnis von Studierenden zu Lehrenden bilanziert und festgesetzt wird. Häufig gelingt es, den gewünschten Studienplatz im Wege der Studienplatzklage zu erhalten.
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Weitere Studienplätze in der Medizin zum WS 2020/2021 (Auswahl)
Universität des Saarlandes: Studienplatzklage Medizin erfolgreich
Die Universität des Saarlandes hat sich im Zuge eines bei dem Verwaltungsgericht des Saarlandes geschlossenen Vergleichs verpflichtet, weitere Studienanfänger zum Studium in der Medizin aufzunehmen. Zum Wintersemester 2020/2021 konnten so sieben weitere Bewerber im Wege der Studienplatzklage auf einen Studienplatz in der Medizin zugelassen werden.
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Acht weitere Studienplätze Medizin in Jena
Die Studienplatzklagen gegen die Universität Jena sind erneut durch gerichtlichen Vergleich beendet worden. In dem abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich die Universität Jena, zum Wintersemester 2020/2021 acht weitere Studienbewerber zum Studium der Medizin im 1. Fachsemester zuzulassen.
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Medizin-Klinik im Saarland – vier weitere Studienplätze
In den gegen die Universität des Saarlandes gerichteten Studienplatzklagen konnte erneut eine einvernehmliche Lösung des Rechtsstreits erreicht werden. Danach hat sich die Universität des Saarlandes dazu bereit erklärt, vier zuvor abgelehnte Studienbewerber des Wintersemesters 2020/2021 zum Studium in der Medizin Klinik (5. Fachsemester) aufzunehmen.
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Weitere Studienplätze in der Medizin zum WS 2019/2020 (Auswahl)
Erneute Einigung mit der Universität Magdeburg
Die Universität Magdeburg hat sich durch gerichtlichen Vergleich verpflichtet, zum Wintersemester 2019/2020 16 weitere Studienbewerberinnen und Bewerber im 1. klinischen Semester der Medizin-Klinik zum Medizinstudium zuzulassen. Die danach vergebenen Studienplätze sind endgültig!
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Weitere Studienplätze in der Medizin-Klinik in Jena
Die Studienplatzklagen gegen die Universität Jena konnten auch zum Wintersemester 2019/2020 durch eine außergerichtliche Einigung beendet werden. In dem abgeschlossenen Vergleich erklärte sich die Universität Jena bereit, 14 weitere Studienbewerber im 1. klinischen Semester aufzunehmen.
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Studienplatzklagen gegen die MHH erfolgreich (Vergleich)
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) hat sich - wie bereits in der Vergangenheit - dazu verpflichtet, weitere Studienplätze in der Medizin-Klinik bereitzustellen. Danach erhielten 26 zuvor abgelehnte Studienbewerber des Wintersemesters 2019/2020 einen Studienplatz in der Medizin-Klinik (5. Fachsemester) an der Medizinischen Hochschule Hannover.
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Weitere Studienplätze in der Medizin zum WS 2018/2019 (Auswahl)
Erneute Einigung mit der Universität Jena
Die Universität Jena hat sich durch gerichtlichen Vergleich verpflichtet, zum Wintersemester 2018/2019 14 weitere Studienbewerberinnen und -bewerber im 1. klinischen Semester der Medizin-Klinik zum Medizinstudium zuzulassen. Die danach zu vergebenden Studienplätze sind endgültig!
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Weitere Studienplätze in der Medizin-Klinik in Magdeburg
Die Studienplatzklagen gegen die Universität Magdeburg konnten erneut durch Vergleich beendet worden. In dem abgeschlossenen Vergleich erklärte sich die Universität Magdeburg bereit, zum Wintersemester 2018/2019 15 weitere Studienbewerber im 1. klinischen Semester aufzunehmen.
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Studienplatzklagen gegen die Uni Tübingen erfolgreich (Vergleich)
Die Universität Tübingen hat sich aufs Neue dazu verpflichtet, weitere Studienplätze in der Medizin-Klinik bereitzustellen. Danach erhielten vier zuvor abgelehnte Bewerberinnen und -bewerber des Wintersemesters 2018/2019 einen Studienplatz in der Medizin-Klinik (5. Fachsemester).
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