Zulassungschancen im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) optimal ausnutzen
Bewerberinnen und Bewerber, die erwarten, nicht als Abiturbeste zugelassen zu werden, sollten sich im zentralen Vergabeverfahren über hochschulstart.de in den NC-Quoten AdH und ZEQ bewerben.
In diesen Quoten kann auf die Zulassungschancen Einfluss genommen werden, indem nur solche Hochschulen genannt werden, die Auswahlkriterien anwenden, die auf den jeweiligen Studienbewerber und dessen persönliche Situation passen.
Im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) werden 60 % der Studienplätze vergeben. Das Auswahlverfahren ermöglicht den Hochschulen, bei der Auswahl der Bewerber neben der Abiturnote weitere Kriterien wie Berufsausbildungen oder Berufstätigkeiten, Studierfähigkeitstests (z.B. TMS und HAM-NAT), Auswahlgespräche oder einen „anerkannten Dienst“, wie etwa ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) heranzuziehen. In der zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) werden 10 % der Studienplätze vergeben. Bei der Auswahl in dieser Quote werden ausschließlich schulnotenunabhängige Kriterien berücksichtigt.
In den genannten Quoten können diese Kriterien - auf einer Skala von maximal 100 Punkten - wertvolle Zusatzpunkte einbringen.
In der Zusätzlichen Eignungsquote geht die Abiturnote, egal wie schlecht sie ist, nicht in die Bewertung ein. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einem überdurchschnittlichen TMS bzw. einem anerkannten Dienst bestehen unabhängig von der Abiturnote damit gute Chancen, zum Studium der Medizin zugelassen zu werden.
Vor Beginn einer Ausbildung sollten sich Studienbewerber darüber informiert haben, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Ausbildung auch angerechnet werden kann. Darüber hinaus muss die Ausbildung bis zum 15. Januar für das Sommersemester und bis zum 15. Juli für das Wintersemester abgeschlossen und ein entsprechender Nachweis bei Hochschulstart eingereicht worden sein (ein Muster einer solchen Bescheinigung kann bei hochschulstart.de abgerufen werden).
Eine Übersicht der berücksichtigungsfähigen Auswahlkriterien und die hierbei jeweils erreichbaren Punkte im Wintersemester 2023/24 sind bei hochschulstart abrufbar.
Sollten Sie danach nicht mit einer Zulassung rechnen, bietet sich eine weitere Möglichkeit, die sogenannte Studienplatzklage.